5. Informationspflichten gemäß ZaDiG1
5.1. Allgemeines
Wie auch in verwandten Richtlinien2 sieht der Gemeinschaftsgesetzgeber in der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive - PSD) weitreichende3 Informationspflichten für beaufsichtigte Unternehmen - hier: des Zahlungsdienstleisters (ZDL) gegenüber dem Zahlungsdienstnutzer (ZDN) - vor, die weit über bestehende Informationspflichten4 hinausgehen. Zudem bleiben vorvertragliche Informationspflichten gemäß bestimmten anderen Gesetzen5 vom ZaDiG weitgehend unberührt.