Im Januar 2009 legte das BMF seinen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten vor. Nach nicht unerheblichen Änderungen im Begutachtungsverfahren wurde das Gesetz wurde mit 15. 7. 2009 im BGBl kundgemacht und wird mit 1. 11. 2009 in Kraft treten. Der folgende Beitrag soll in seinem Teil I einen Überblick über die wichtigsten aufsichtsrechtlichen Themen (samt ihrer möglichen Bedeutung für Kreditinstitute) bieten und in seinem Teil II die stärker kundenseitig orientierten Themen - dazu zählen insb Informationspflichten, die Ausführung von Zahlungsdiensten und Vorgaben für vertragliche Rechte und Pflichten - vorstellen und kommentieren.