Am 9. 7. 2009 brachten die Grünen einen Initiativantrag zum PKG im Nationalrat ein (vgl IA 709/A BlgNR 24. GP). In Anbetracht der Veranlagungsverluste der letzten Jahren wird gefordert, dass Leistungsberechtigte zum Schutz ihres Kapitals zukünftig das Recht auf Barabfindung haben sollen, wenn eine Pension im Vergleich zur ursprünglichen Leistungszusage oder Erstpension um 5 % oder mehr reduziert wurde. In so einem Fall soll der Abfindungsbetrag 98 vH der geschäftsplanmäßig zu bildenden Deckungsrückstellung zuzüglich 98 vH der Schwankungsrückstellung nicht unterschreiten dürfen. Die Abfindung soll auch verlangt werden dürfen, wenn der Barwert des Auszahlungsbetrags 9.300 € übersteigt.