Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Aktionärsrechte-RL1 bis spätestens 3. August dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen. Obwohl die Regierungsvorlage eine fristgerechte Umsetzung durch das geplante Inkrafttreten des AktRÄG mit 1. 8. 2009 vorsieht, erscheint der Zeitplan knapp bemessen, steht doch das AktRÄG erst am 30. Juni auf der Tagesordnung des Justizausschusses. Sollte der Terminplan dennoch eingehalten werden, so würde das AktRÄG bereits auf Hauptversammlungen, welche am 1. August abgehalten werden, teilweise Anwendung finden2 und für ab dem 1. 8. 2009 einberufene Hauptversammlungen vollständig anwendbar sein. Für diese sollen die neuen Einberufungsfristen von 28 bzw 21 Tagen gelten.