Am 16. 6. wurde das ZaDiG vom Nationalrat, am 2. 7. 2009 vom Bundesrat beschlossen. Der neue rechtliche Rahmen für sämtliche Zahlungsdienste wurde am 15. 7. 2009 mit BGBl I 66/2009 kundgemacht und wird zum überwiegenden Teil am 1. 11. 2009 in Kraft treten.
Aus Sicht des Verfassers wichtige Änderungen des Gesetzes im Vergleich zum ME:1