Nach umfangreichen Verhandlungen verabschiedete das Europäische Parlament am 6. 5. 2009 eine legislative Entschließung, mit der der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG (CRD) und 2006/49/EG (CAD) gebilligt wurde. Nach Beschlussfassung im Rat, die im Sommer zu erwarten ist, kann somit eine weitreichende Revision des geltenden europäischen Bankaufsichtsrechts im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die neue Richtlinie ist bis zum 31. 10. 2010 in nationales Recht umzusetzen und ab 31. 12. 2010 anzuwenden. Die Kernpunkte der Neuregelung betreffen folgende Themen: