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Aufschiebende Wirkung gegen die Bekanntgabe von Anlegerdaten

JudikaturVfGHBearbeiter: Univ.-Ass. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M.ZFR 2009/94ZFR 2009, 149 Heft 4 v. 7.8.2009

WAG 2007 § 9 Abs 3, § 22

Dem in der Beschwerdesache der S A M GmbH, ..., gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 9. 4. 2009, Z FMA-SN00100/0007-WAW/2009, gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen wird gem § 85 Abs 2 und 4 VfGG Folge gegeben.

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