vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu den Voraussetzungen einer Staatshaftungsklage

JudikaturVfGHBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2009/93ZFR 2009, 147 Heft 4 v. 7.8.2009

B-VG Art 137

AnlegerentschädigungsRL 97/9/EG

Die meritorische Behandlung einer Staatshaftungsklage setzt das Vorliegen aller einschlägigen prozessualen Zulässigkeitsvoraussetzungen voraus. Die Prüfung dieser Voraussetzungen ist nur dann möglich, wenn der Klage eingehende Ausführungen zu diesen Aspekten entnommen werden können. Es ist daher Sache des Kl, substantiiertes Vorbringen zu den Prozessvoraussetzungen zu erstatten.11Nicht amtlicher Leitsatz des Bearbeiters.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte