Vor Kurzem ist im ABl der EG eine Änderung zur RL 2006/49/EG (über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten) veröffentlicht worden (RL 2009/27/EG , ABl 2009 L 94/97); dabei handelt es sich um eine im Komotologieverfahren iSd Art 202, 211 EG erlassene Durchführungsmaßnahme (Level 2) der Kommission. Die Änderung betrifft einzelne Anhänge der RL 2006/49/EG und zwar in concreto betreffend das Risikomanagement in Bezug auf Kreditderivate. Nach Art 2 der RL 2009/27/EG sind die Änderungen bis einschließlich 31. 10. 2010 in nationales Recht umzusetzen und ab 31. 12. 2010 anzuwenden.