Das Europäische Parlament hat kürzlich zwei Gesetzesvorschläge zur Änderung der aktuellen Vorschriften für grenzüberschreitende Zahlungen und zur Änderung der Bedingungen für die Ausgabe von elektronischem Geld in der EG angenommen. Die beiden Rechtsakte werden nun dem Rat der Europäischen Union zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt. Die neue Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen tritt ab dem 1. 11. 2009 in Kraft, wenn die endgültige Frist für die Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste endet. Die neue E-Geld-Richtlinie soll von den Mitgliedstaaten bis spätestens 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.