ABGB § 1400
ABB: Z 40 Abs 2
1. Im Fall eines gefälschten Überweisungsauftrags aufgrund einer "Phishing"-Attacke hat die vermeintlich angewiesene Bank einen Kondiktionsanspruch gegen den gutgläubigen Empfänger, sofern nicht der scheinbar Überweisende den Anschein einer gültigen Überweisung erweckt hat.