vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Irreführende Werbung für Anlageprodukte

Judikatur OGHWertpapier-Bearbeiterin: Univ.-Ass. MMag. Dr. Gisela HeindlZFR 2009/63ZFR 2009, 108 Heft 3 v. 9.6.2009

KMG § 4 Abs 1 Z 1, Abs 2, Abs 3

UWG § 1 Abs 2 Satz 1, § 2 Abs 4

1. Eine Werbung für Anlageprodukte kann auch dann irreführend sein, wenn sie nicht im logischen Widerspruch zum Kapitalmarktprospekt steht. Die Irreführungseignung ist dabei nach allgemeinem Lauterkeitsrecht zu prüfen; ein formaler Hinweis auf den Prospekt genügt nicht, um eine sonst bestehende Irreführungseignung zu beseitigen. Umgekehrt muss nicht jeder Risikohinweis des Prospekts in eine Werbung aufgenommen werden; ob dies erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte