Marketing ist in der österreichischen Rechtsordnung eigentlich die Domäne des Wettbewerbsrechts, va des UWG. Nun gibt es für Rechtsträger, die dem WAG 20071 unterliegen,2 darin auch Bestimmungen über Marketingmitteilungen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen unterliegt einerseits der Kontrolle durch die FMA, andererseits werden die inhaltlichen Vorgaben des WAG 2007 künftig auch Beurteilungen nach dem UWG, etwa ob eine solche Marketingmitteilung irreführend ist, determinieren. Es lohnt sich daher, die einschlägigen Regelungen des WAG 2007 einer kurzen Analyse zu unterziehen.