Dem Nationalrat liegt soeben eine RV zur Umsetzung der RL 2007/44/EG über Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor zur Verhandlung vor (45 BlgNR 14. GP). Mit der oben genannten RL wurden weitgehend gleichlautende Bestimmungen in die BankenaufsichtsRL 2006/48/EG , die MIFID 2004/39/EG, die NichtlebensversicherungsRL 92/49/EWG , die LebensversicherungsRL 2002/83/EG und die RückversicherungsRL 2005/68/EG eingefügt, womit die Erlassung von "transparenten" und europaweit angeglichenen Genehmigungsverfahren bei Beteiligungserwerben an Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistungs- und Versicherungsunternehmungen verfolgt wird, und explizit der Ermessensspielraum der Mitgliedstaatsbehörden beim Bewertungsverfahren eingeschränkt werden soll. Die RV setzt diese Änderungen im Wesentlichen durch Novellen zu §§ 20 bis 20b BWG, §§ 11 bis 11b WAG und §§ 11b bis 11d VAG (weitgehend wortgleich) um. Damit werden einheitlich