Am 13. 11. 2008 veröffentlichte die FMA ein Rundschreiben zur Feststellung und Überprüfung der Identität für Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit den Geldwäschebestimmungen. Es basiert im Wesentlichen auf dem FMA-Rundschreiben zur Kundenidentifizierung für Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen vom 3. 7. 2008. In dem nunmehrigen Rundschreiben stellt die FMA in umfassender Weise ihre Rechtsauslegung der gesetzlichen Grundlagen für die Feststellung und Überprüfung der Identität von Versicherungsnehmern, Begünstigten und diesen gleichzuhaltenden Personen in den §§ 98a ff VAG dar. Es soll den Versicherungsunternehmen als Orientierungshilfe bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Feststellung und Überprüfung der Identität von Kunden, vertretungsbefugten Personen und wirtschaftlichen Berechtigten dienen. Es richtet sich an alle Versicherungsunternehmen, die in Österreich die Lebensversicherung betreiben.