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Bestrafung eines Börsemitglieds wegen Schädigung des Ansehens der Börse

Judikatur VwGHBörserechtBearbeiter: Univ.-Ass. Mag. Dr. Johannes ZollnerZFR 2009/7ZFR 2009, 18 Heft 1 v. 12.2.2009

BörseG idF vor BGBl I 2004/127: § 18 Z 1, § 48 Abs 1 Z 7

B-VG Art 18 Abs 1

Manipulationstechniken, die nicht durch Scheingeschäfte, sondern durch effektive Transaktionen gekennzeichnet sind, konnten auch vor der BörseG-Novelle 2005 (BGBl I 2004/127) das Ansehen der Wiener Börse schädigen. Handelt das Börsemitglied dabei aber in Ausführung von Kundenaufträgen, die für sich genommen nicht verwaltungsstrafrechtlich strafbar waren, begegnen der Anwendung von § 18 Z 1 BörseG Bedenken im Lichte des Art 18 Abs 1 B-VG.

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