BWG § 4 Abs 7
Der VfGH hat Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Kundmachungen nach Art des § 4 Abs 7 BWG, der Warnmeldungen der FMA zulässt, ohne dass für das betroffene Unternehmen die Möglichkeit besteht, die eigene Position darzulegen und den Wahrheitsgehalt dieser Kundmachung überprüfen zu lassen.