Die Finanzkrise 2008 macht auch vor der österreichischen Versicherungswirtschaft nicht Halt. Um negative Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft zu vermeiden, wurde unter dem Stichwort: "Mildere Rechnungslegungsbestimmungen für Versicherungsunternehmen" im Oktober 2008 ein kleines Maßnahmenpaket beschlossen (BGBl I 2008/138). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Änderungen der Bewertungs- und Solvabilitätsvorschriften des VAG. Damit soll zum einen vermieden werden, dass die Bilanz von Versicherungsunternehmen ein nicht getreues Bild der Kapitalanlagen zeigt, zum anderen sollen die Solvabilitätsvorschriften an das geänderte Kapitalanlageumfeld angepasst werden.