Ein zukunftsträchtiger Markt nimmt seinen Anfang. Mit Beginn des "internationalen Emissionshandels" ab 1. 1. 2008 sind zusätzlich zum bereits bestehenden europaweiten Handelssystem mit Emissionszertifikaten für Unternehmen neben Emissionszertifikaten (EUAs) bestimmte Kyoto-Einheiten wie Emissionsreduktionseinheiten und zertifizierte Emissionsreduktionen (EURs, CERs) handelbar. Fast zeitgleich zu dieser Neuerung traten mit November 2007 die Bestimmungen zur Umsetzung der MiFID in Kraft. Zudem sind mit Februar 2008 wesentliche Änderungen der Kernbestimmungen der GewO zu Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in Umsetzung der RL 2005/36/EG und RL 2005/60/EG vorgenommen worden. Im Licht dieser Änderungen untersucht der Beitrag die Erfordernisse für Unternehmen für den Handel und die Vermittlung von Emissionszertifikaten und Kyoto-Einheiten sowie Derivaten in Bezug auf diese Produkte und für diesbezügliche Beratungsleistungen im post-MiFID Umfeld. Dabei werden grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeiten in den Vordergrund gestellt und sämtliche Erfordernisse nach BWG, WAG 2007 und GewO analysiert.