WAG 1997: § 13 Z 3
Übertretungen der Wohlverhaltensregel des § 13 Z 3 WAG (ordnungsgemäße Erstellung eines Kundenprofils) sind mit Vertragsabschluss vollendet; mit diesem Zeitpunkt beginnen die Verjährungsfristen zu laufen.
WAG 1997: § 13 Z 3
Übertretungen der Wohlverhaltensregel des § 13 Z 3 WAG (ordnungsgemäße Erstellung eines Kundenprofils) sind mit Vertragsabschluss vollendet; mit diesem Zeitpunkt beginnen die Verjährungsfristen zu laufen.