3.3. Neuerungen
Durch die nunmehr erfolgte Novelle wurde das System der Aufsichtsinstrumente jedoch dahin gehend geändert, dass offensichtlich nach der Intention der RV das behördliche (Sanktions-)Verfahren der FMA erst dann einsetzen soll, wenn bereits vorher Analysen, Gutachten und laufende Prüfungen durch die OeNB erfolgt sind. Es erweist sich somit für die Darstellung ein zeitlich abgestuftes „Phasen-Modell“ als zielführend, was folgende Einteilung erwägenswert macht: