Die am 1. 1. 2008 in Kraft getretene Novelle zum Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG, BGBl I 2007/102) erweitert das Konzept der Mitarbeitervorsorge auf Freie Dienstnehmer, Gewerbetreibende und Freiberuflich Selbstständige sowie auf Land- und Forstwirte.