Im Amtsblatt der EG ist vor Kurzem eine mit Anmerkungen versehende Übersicht über die geregelten Märkte und einzelstaatliche Rechtsvorschriften zur Umsetzung der entsprechenden Anforderungen der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie 93/22/EWG veröffentlicht worden (2008 C 57/11). Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen als im Rahmen der RL 93/22/EWG . Konsequenterweise fordert Art 47 RL 2004/39/EG („MiFID“) die Kommission (zusätzlich) auf, ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis der geregelten Märkte auf ihrer Website zu veröffentlichen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen (ec.europa.eu/internal_market/securities/isd/mifid_de.htm ). Dieses Verzeichnis wird auf der Grundlage der von den nationalen Behörden übermittelten Informationen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht. Diese nationalen Aufsichtsbehörden sind aufgefordert, die Kommission auch weiterhin über etwaige Zusätze oder Streichungen aus dem Verzeichnis der geregelten Märkte ihres Herkunftsmitgliedstaats zu unterrichten.