In der Bundesrepublik Deutschland sind zentrale kapitalmarktrechtliche Bestimmungen des Sekundärmarkts im Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) geregelt. Dieses Gesetz wird vielfach als „Grundgesetz des Kapitalmarktrechts“ bezeichnet. So sind darin ua die Insiderrechtsbestimmungen (§§ 12 ff WpHG), die Ad-hoc-Publizität (§ 15 WpHG), das Verbot der Marktmanipulation (§ 20a WpHG) sowie die Regelungen für die Mitteilung und Veröffentlichung des Erwerbs und der Veräußerung von bedeutenden Beteiligungen (§ 21 ff WpHG) enthalten.