RL 87/102/EWG idF RL 98/7/EG : Art 11, 14
Art 11 Abs 2 RL 87/102/EWG [der den Verbraucher unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, Rechte gegen den Kreditgeber geltend zu machen, Anm] findet sowohl auf einen zur Finanzierung eines einzigen Geschäfts bestimmten Kredit Anwendung als auch auf die Krediteröffnung, die dem Verbraucher erlaubt, den gewährten Kredit wiederholt zu nutzen.