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Rechtsschutzinteresse des Anfechtungsklägers bei Spaltungsvorgang

JudikaturOGHZFR 2007/71ZFR 2007, 168 Heft 3 v. 21.9.2007

SpaltG §§ 1, 14

AktG §§ 195 ff

Verliert ein Anfechtungskläger nach Einbringung einer Anfechtungsklage infolge eines Spaltungsvorganges gem § 1 Abs 2 Z 2 SpaltG die Mitgliedschaftsrechte an der spaltenden Aktiengesellschaft und sind die angefochtenen Beschlüsse dieser Gesellschaft nicht geeignet, die Rechtsstellung des Klägers zu verschlechtern, führt dies zum Verlust seiner Klagelegitimation.

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