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BASEL II im Leasinggeschäft - Neuerungen aufgrund der Novelle des Bankwesengesetzes und der Solvabilitätsverordnung

BeiträgeDr. Werner LudescherZFR 2007/57ZFR 2007, 144 Heft 3 v. 21.9.2007

Mit der Novelle zum Bankwesengesetz1)1)Das Bankwesengesetz (BWG, BGBl 1993/532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl 2006/104) wurde im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl L177 vom 30. 6. 2006 S 1) und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (ABl L 177 vom 30. 6. 2006 S 201) mit Bundesgesetz 141 (ausgegeben am 11. 8. 2006) geändert. (BWG, veröffentlicht am 11. 8. 2006; Inkrafttreten wesentlicher Bestimmungen ab 1. 1. 2007) wurden auch die Grundlagen für das Leasinggeschäft neu gestaltet. Zum Einen kam es zu einer Neufestlegung der Eigenkapitalerfordernisse - der Solvabilitätsbestimmungen für Banken und Kreditinstitutsgruppen (Leasinggesellschaften sind Finanzinstitute und in Österreich in der Regel Teil der Kreditinstitutsgruppe der refinanzierenden Bank) - und damit zu einer Neugestaltung der Kalkulationsbasis für die Refinanzierungskosten des Leasinggeschäftes, zum Anderen wurden in das Bankwesengesetz und in die Solvabilitätsverordnung2)2)Die Solvabilitätsverordnung wurde am 9. 10. 2006 (374. Verordnung CELEX-Nr: 32006L0048/32006L0049) ausgegeben (SolvaV) eine Vielzahl von Bestimmungen aufgenommen, die darauf abzielen, eine genau dokumentierte und determinierte Sicherheiten- und Ausleihungspolitik vorzugeben, mit der Konsequenz, dass nur bei Erfüllung der Voraussetzungen und Anerkennung der Sicherheiten- und Ausleihungspolitik durch die Finanzmarktaufsicht geringere Mindesteigenkapitalerfordernisse der Kreditinstitutsgruppe vorgegeben werden.

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