Mit der Novelle zum Bankwesengesetz1) (BWG, veröffentlicht am 11. 8. 2006; Inkrafttreten wesentlicher Bestimmungen ab 1. 1. 2007) wurden auch die Grundlagen für das Leasinggeschäft neu gestaltet. Zum Einen kam es zu einer Neufestlegung der Eigenkapitalerfordernisse - der Solvabilitätsbestimmungen für Banken und Kreditinstitutsgruppen (Leasinggesellschaften sind Finanzinstitute und in Österreich in der Regel Teil der Kreditinstitutsgruppe der refinanzierenden Bank) - und damit zu einer Neugestaltung der Kalkulationsbasis für die Refinanzierungskosten des Leasinggeschäftes, zum Anderen wurden in das Bankwesengesetz und in die Solvabilitätsverordnung2) (SolvaV) eine Vielzahl von Bestimmungen aufgenommen, die darauf abzielen, eine genau dokumentierte und determinierte Sicherheiten- und Ausleihungspolitik vorzugeben, mit der Konsequenz, dass nur bei Erfüllung der Voraussetzungen und Anerkennung der Sicherheiten- und Ausleihungspolitik durch die Finanzmarktaufsicht geringere Mindesteigenkapitalerfordernisse der Kreditinstitutsgruppe vorgegeben werden.