1. Einleitung
Mit BGBl I 2007/19 wurde die Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 12. 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG , ABl L 390 v 31. 12. 2004 S 38, im Folgenden kurz Transparenz-RL genannt, in das österr Recht umgesetzt. Die nationalen Bestimmungen traten mit 26. 4. 2007 in Kraft. Da Art 31 Abs 1 Transparenz-RL eine Umsetzung der europäischen Vorgaben in das nationale Recht bis längstens 20. 1. 2007 vorschreibt, erfolgte die Umsetzung nicht fristgerecht1).