Am 10. Juli 2007 wurde der mit Spannung erwartete Vorschlag der Europäischen Kommission (EK) für eine Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, besser bekannt unter dem Schlagwort „Solvency II“, veröffentlicht2). Dieses europäische Gesetzesvorhaben soll den aufsichtsrechtlichen Rahmen, in dem europäische Versicherungsunternehmen und -gruppen sowie Rückversicherungsunternehmen zukünftig ihr Versicherungsgeschäft betreiben, wesentlich modernisieren. Im Zentrum steht dabei der Weg hin zu risikobasierten Eigenmittelvorschriften. Damit geht eine Reihe von weiteren Neuerungen der Aufsichtsvorschriften einher. Anlass genug, die Grundprinzipien des Solvency-II-Projekts und die wichtigsten Änderungen zu beleuchten, die mit Annahme und Umsetzung in die europäische Versicherungsbranche Einzug halten werden. Eine eingehende Analyse sämtlicher Vorschläge muss in diesem (eingeschränkten) Rahmen unterbleiben. Es sollen jedoch einige strittige/offene Punkte hervorgehoben werden, die in den nächsten Jahren vermutlich noch Gegenstand einiger Diskussionen sein werden. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf den weiteren Fahrplan des Solvency-II-Projekts und einem kurzen Zwischenresümee.