Im Rahmen der Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (siehe ZFR 2006/15, 54) hat die Europäische Kommission in Form einer Empfehlung ihren Ansatz zur Aktualisierung der derzeitigen EU-Vorschriften auf dem Gebiet der Einlagensicherungssysteme dargelegt, der für die Verbraucher eine Art „Sicherheitsnetz“ schafft. So wird jeder Verbraucher im Falle der Insolvenz einer Bank zumindest € 20.000 aus seinen Einlagen zurückerhalten. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die derzeitigen Vorschriften zwar einstweilen ausreichen, aber dennoch eine Reihe selbstregulatorischer Maßnahmen ergriffen werden könnte, um die grenzübergreifende Funktionsweise dieser Systeme innerhalb der EU zu verbessern. Eine grundlegendere Überarbeitung der Vorschriften wird im Augenblick als verfrüht angesehen.