Aufgrund einer Entschließung des Nationalrats wurde im BMJ eine Arbeitsgruppe gegründet, weiters wurde im aktuellen Regierungsübereinkommen festgelegt, dass durch Gruppenklagen gleichartige Ansprüche mehrerer Betroffener unter Wahrung der Klagsansprüche des Einzelnen leichter durchsetzbar sein sollen.
Noch in diesem Jahr ist mit einer Regierungsvorlage zu rechnen.