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VfGH zur Zeugengebühr vor der FMA

JudikaturVfGHZFR 2007/31ZFR 2007, 98 Heft 2 v. 22.5.2007

Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art 7 B-VG) und auf Unversehrtheit des Eigentums (Art 5 StGG). Nach den Beschwerdebehauptungen wären diese Rechtsverletzungen aber zum erheblichen Teil nur die Folge einer unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes. Spezi­fisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen insoweit nicht anzustellen.

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