§ 42 HSG 2014
Ablehnung der Behandlung eines Individualantrages auf Aufhebung von Teilen einer Bestimmung des Hochschülerinnen- und HochschülerschaftsG betreffend die Pflicht zur Einholung von mindestens drei Angeboten vor Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen Ausgaben von über € 800,- verbunden sind

