§ 41 HSG 2014
Ablehnung der Behandlung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Bestimmung des Hochschülerinnen- und HochschülerschaftsG betreffend die Pflicht zur Aufnahme von Gütern des Anlagevermögens in ein Anlagenverzeichnis erst ab einem Anschaffungswert von über € 400.

