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Arbeitsverhältnis, befristetes; Kollektivvertrag; Kündigung; Projektmitarbeiter

RechtsprechungVolltextStrassmeierzfhr 2024/10zfhr 2024, 162 Heft 4 v. 19.9.2024

§ 6 ABGB, § 7 ABGB, § 914 ABGB, § 1159 ABGB, § 19 AngG, § 10 UG, § 26 UG, § 27 UG, § 109 UG, § 20 Uni-KV

Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist nicht nach §§ 914, 915 ABGB, sondern nach §§ 6, 7 ABGB auszulegen (vgl 4 Ob 74/52).

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