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Arbeitsverhältnis, aufeinanderfolgendes; Arbeitsverhältnis, befristetes; Arbeitsverhältnis, unbefristetes; Höchstbefristung; Teilzeit; Teilzeitbeschäftigte; Vollzeit; Vollzeitbeschäftigte

RechtsprechungVolltextMuskatelzzfhr 2023/13zfhr 2023, 280 Heft 6 v. 21.12.2023

§ 109 UG

Ist eine mehrmalige unmittelbar aufeinander folgende Befristung eines Dienstvertrags mangels der Voraussetzungen des § 109 Abs 2 UG unzulässig, so führt dies zu einem unbefristeten Dienstvertrag.

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