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Masterstudium Aufnahme; Studienaufnahme Frist; Studienbeihilfe Anspruch; Studienrecht Auslegungsrelevanz

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2023/5zfhr 2023, 69 Heft 2 v. 3.4.2023

§ 15 StudFG

Dem Studienförderungsgesetz liegt ein Begriffsverständnis zugrunde, wonach mit der Aufnahme eines Masterstudiums im Sinne des § 15 Abs 3 Z 1 StudFG 1992 (nunmehr: § 15 Abs 2 Z 1) auf den Beginn eines Semesters – nicht aber auf die Zulassung zum Masterstudium – abgestellt wird.

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