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Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit universitärer Forschender und Lehrender in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino aus Sicht des italienischen Arbeitsrechts

AufsätzeMatteo Borzagazfhr 2015, 55 Heft 2 v. 1.4.2015

Abstract: Die jüngsten Reformen des italienischen Universitätswesens haben auch die Bestimmungen in Bezug auf Einstellung und Arbeitsverhältnisse des akademischen Personals teilweise modifiziert. Dabei wurde zum einen der Beamtenstatus universitärer Forscher und Professoren (mit der Ausnahme der Forscher mit befristetem Arbeitsvertrag) zwar bestätigt, gleichzeitig wurde aber der Internationalisierung der akademischen Laufbahn eine besondere Bedeutung beigemessen. Gerade dieser Umstand stellt eine wichtige Grundlage dar, um den grenzüberschreitenden Austausch des wissenschaftlichen Personals der drei Universitäten der Europaregion Tirol-Südtirol-Tirol zu intensivieren. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Rechtsinstrumente zur Verfügung gestellt, die diesbezüglich genutzt werden können, wie zB die Möglichkeit einer Beurlaubung aus Mobilitätsgründen sowie eine flexible Regelung in Bezug auf externe Beauftragungen für Forscher und Professoren. Zugleich bleiben allerdings auch einige rechtliche Fragen offen, die im Rahmen eines grenzüberschreitenden Austauschs des akademischen Personals innerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino beachtet werden müssen. Diese haben einerseits damit zu tun, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für italienische Forscher und Professoren nach wie vor stark national geprägt sind. Andererseits wirft der grenzüberschreitende Austausch europa- und völkerrechtliche Probleme auf (insbesondere hinsichtlich Sozialversicherung und Einkommensbesteuerung), wenn die involvierten Forscher und Professoren in diesem Zusammenhang gleichzeitig oder nacheinander Verträge abschließen, welche von unterschiedlichen Rechtsordnungen geregelt werden.

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