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Akkreditierung; Bildungseinrichtung anerkannte postsekundäre; Geltungsbereich UG; verbotene Verleihung; Grade akademische

RechtsprechungVolltextNovakzfhr 2015/6zfhr 2015, 66 Heft 2 v. 1.4.2015

UG § 6, UG § 51, UG § 116, VStG § 9

Mit dem Abstellen auf das ausländische Hochschulwesen und auf ausländische akademische Grade in § 116 UG werden klar Sachverhalte erfasst, die sich nicht auf die in § 6 UG genannten Universitäten beziehen. Insoweit erweitert § 116 UG jedenfalls partiell den sachlichen Geltungsbereich des UG.

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