Abstract: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen bildet einen wesentlichen Eingriffsbereich für arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Die Ausgestaltung und Intensität der arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen hängt entscheidend von der Art der Beendigung ab. So sind die Beschränkungen im Hinblick auf Kündigungen wesentlich stärker ausgeprägt als bei einvernehmlichen Auflösungen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Universitäten, die seit 2004 vor allem privates Arbeitsrecht anzuwenden haben. An den Universitäten kommt es im Hinblick auf die Bedeutung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen insofern zu einer Verkehrung, als befristete Arbeitsverhältnisse überwiegen und die Kündigung von Arbeitsverhältnissen auf unbestimmte Zeit eine untergeordnete Rolle spielt. Dennoch soll im Folgenden auf die wichtigsten Beendigungsformen – vor allem auch differenziert nach den unterschiedlichen Beschäftigtengruppen – eingegangen werden. Des Weiteren werden die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit den jeweiligen Beendigungsformen thematisiert.