OGH 13. 01. 2026, 10 ObS 140/25y – Nach dem klaren Wortlaut der Härtefallklausel bei der Invaliditätspension (§ 255 Abs 3a ASVG) genügt die bloße (faktische) Arbeitslosigkeit nicht und kann das zwingende Erfordernis einer durchgehenden Arbeitslosmeldung nicht ersetzen