VwGH 8. 10. 2025, Ra 2023/11/0035
Der VwGH hob den Beschluss des LVwG über die Vorschreibung von Barauslagen in Höhe von € 3.300,– für ein Gutachten der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) auf, weil dieses zur Entscheidung unzuständig war.
VwGH 8. 10. 2025, Ra 2023/11/0035
Der VwGH hob den Beschluss des LVwG über die Vorschreibung von Barauslagen in Höhe von € 3.300,– für ein Gutachten der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) auf, weil dieses zur Entscheidung unzuständig war.
