VwGH 08. 10. 2025, Ra 2024/11/0080 – Aufhebung eines Erkenntnisses des BVwG wegen Unterlassung einer gebotenen mündlichen Verhandlung im Verfahren nach dem Impfschadengesetz
Der VwGH hob das Erk des BVwG, mit dem die Beschwerde eines Antragstellers auf höhere Entschädigung nach dem Impfschadengesetz (ISchG) abgewiesen worden war, wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften auf.