OGH 24. 06. 2025, 1 Ob 33/25x – Die Vertretungsbefugnis des:der Vorsorgebevollmächtigten bleibt im Verfahren über die Beendigung der Vorsorgevollmacht bestehen und der:die Vorsorgebevollmächtigte kann im Namen des:der Betroffenen ein Rechtsmittel erheben