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OGH 30. 04. 2025, 5 Ob 53/25t – Der Ablehnungsgrund des § 275 Z 1 ABGB liegt nicht vor, wenn die Erwachsenenvertretung – wie bei einer psychisch erkrankten Person mit Bedarf an Unterstützung bei Wohnplatzsuche, finanziellen Angelegenheiten und Behördenverfahren – vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2025, 107 Heft 3 v. 15.9.2025

OGH 30. 04. 2025, 5 Ob 53/25t

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