OGH 30. 04. 2025, 5 Ob 53/25t – Der Ablehnungsgrund des § 275 Z 1 ABGB liegt nicht vor, wenn die Erwachsenenvertretung – wie bei einer psychisch erkrankten Person mit Bedarf an Unterstützung bei Wohnplatzsuche, finanziellen Angelegenheiten und Behördenverfahren – vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert