Die heutige Gesellschaft wird in zunehmendem Maß alle Altersgruppen übergreifend vom Wunsch nach möglichst langanhaltender bzw ewiger Schönheit bestimmt, wodurch zum einen eine Vielzahl von Verfahren zur Erhaltung oder, jeweils subjektiv gesehen, zur Verbesserung dieser entwickelt werden und wurden. Diese Verfahren sind dabei, aufgrund ihrer starken Bewerbung in den unterschiedlichsten Medien, im alltäglichen Leben omnipräsent und aus diesem fast schon nicht mehr wegzudenken. Zur Regulierung der Vornahme von ästhetischen Behandlungen und Operationen ohne medizinische Indikation wurde vom Gesetzgeber das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (kurz ÄsthOpG) geschaffen, welches mit 01. 01. 2013 in Kraft trat. Dieses regelt die Rahmenbedingungen für die Vornahme von ästhetischen Operationen und Behandlungen ohne medizinische Indikation, wie insbesondere die Fragen was als ästhetische Behandlung und Operation einzustufen ist, welche Ärzte zur Vornahme dieser legitimiert sind, die ärztliche Aufklärung in diesem Zusammenhang etc. Der umfassenden Aufarbeitung dieses diffizilen Themengebiets hat sich nun auch der vorliegende Kommentar von Hauser/Grünauer-Leisenberger/Stock verschrieben.

