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OGH 12. 03. 2024, 10 ObS 76/23h – Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen zählt zur Ausübung der Erwerbstätigkeit und steht daher unter Unfallversicherungsschutz, sofern sie der betrieblichen Zielsetzung dient

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VfGH, VwGH (Auswahl)ZfG 2024, 65 Heft 2 v. 15.6.2024

OGH 12. 03. 2024, 10 ObS 76/23h

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