LVwG NÖ, 01. 03. 2024 – LVwG-AV-1234/004-2021 – Unionsbürger, die dem Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der Institutionen der Europäischen Union (GKFS) unterliegen, dürfen bei der Gebührenverrechnung nach dem NÖ KAG nicht schlechter gestellt werden, als Personen die der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen