OGH 21. 11. 2023, 10 ObS 127/23h – Der Sturz mit einem Monowheel ist nicht als Arbeitsunfall zu werten, da die grds freie Wahl des Verkehrsmittels auf Arbeitswegen ein Monowheel auch dann nicht umfasst, wenn aus medizinischen Gründen die Nutzung eines Fahrrads nicht möglich ist