OGH 21. 11. 2023, 10 ObS 39/23t – Die Ansteckung mit COVID-19 im Zuge der Tätigkeit als Schulpsychologin ist als Berufskrankheit zu werten, sofern die Erkrankung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich auf die betrieblichen Einwirkungen zurückzuführen ist